
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Dienstleistungen durch Lackier & Logistikzentrum Iserlohn GmbH & Co. KG (nachf. LLI) vertr. von: Siegfried Heinrich Wodarz, Starenweg 2a, 58638 Iserlohn, Iserlohn, HRA 4012.
§ 1 Anwendungsbereich
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Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungsaufträge, die zwischen LLI und Geschäftskunden (im Sinne des § 14 BGB) abgeschlossen werden. Aufträge von Privatkunden, Verbrauchern oder Endverbrauchern sind ausgeschlossen.
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, LLI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Der Umfang der angebotenen Dienstleistungen umfasst: Pulverbeschichtung oder Nassbeschichtung sowie die Verpackung. Bei Bedarf werden Montagearbeiten der Werkstücke durchgeführt. Die Ware wird nach Fertigstellung eigenständig vom Kunden abgeholt.
§ 2 Vertragsabschluss
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Der Vertrag kommt zustande mit der LLI Industriebeschichtung GmbH & Co. KG, Starenweg 2a, 58638 Iserlohn.
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Das Dienstleistungsangebot ist nur für Gewerbekunden bestimmt.
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Ein vom Geschäftskunden angefordertes Angebot stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
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Der Vertrag gilt als abgeschlossen nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln z. B. durch die Überbringung der Ware zur Bearbeitung.
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Der Geschäftskunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu erhalten. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
§ 3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Geschäftskunden (im Sinne des § 14 BGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Verträge mit Geschäftskunden sind bindend und können nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen storniert werden.
§ 4 Preise und Versandkosten
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Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
§ 5 Zahlungsbedingungen
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Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsabschluss fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis mittels Überweisung an die angegebenen Bankverbindungen bezahlen.
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Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Abholung der Ware ohne Abzüge zu begleichen. Es sei denn, es ist ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart.
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Mit Abholung der Ware wird die Rechnung per E-Mail an die angegebene Rechnungsadresse versendet.
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Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder erfolgt eine Rücklastschrift, ist LLI berechtigt, Verzugsschaden (z.B. Mahngebühren, Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren) geltend zu machen.
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Die Zahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
§ 6 Gewährleistung für Geschäftskunden
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Für Geschäftskunden wird ein Mangel durch Nachbesserung behoben, wenn der Mangel nachweislich auf eine fehlerhafte Beschichtungsleistung zurückzuführen ist. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel z.B. durch Beschädigung auf dem Transportweg nach Abholung der Ware oder fehlerhafte Weiterverarbeitung (z.B. zu hohe Erhitzung in der Weiterverarbeitung der Werkstücke) o.Ä. zurückzuführen ist. Der Anbieter kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Erbringung einer neuen, mangelfreien Dienstleistung erfolgt. Für Geschäftskunden beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 2 Jahre für Mängel an der erbrachten Werkleistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), wenn es sich um bewegliche Sachen handelt (z. B. beschichtete Teile, die nicht fest eingebaut werden).
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Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Werkstücke. Das bedeutet, ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die beschichtete oder lackierte Oberfläche abnimmt, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
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Die Leistung gilt als erbracht mit Übergabe der bearbeiteten Ware. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware die Mängel rügt.
§ 7 Haftung
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Die Haftung der LLI für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Ersatz von Verzugsschäden gemäß
§ 286 BGB. Insoweit haftet LLI für jeden Grad des Verschuldens. -
Mit Übergabe der fertigen Ware an den Geschäftskunden oder einen von ihm beauftragten Dritten (z. B. Transportdienstleister) geht die Haftung für Transportschäden auf den Geschäftskunden über, sofern die Ware sachgemäß verpackt wurde. Es wird keine Haftung für Schäden auf dem Transportweg übernommen. Der Geschäftskunde trägt die Risiken, sobald die Ware das Werksgelände verlässt.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von LLI der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LLI.
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Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Falle des Verzuges beträgt die maximale Haftung 5 % des Auftragswertes.
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Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; alle anderen Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).
§ 8 Eigentumsübergang
Der Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Zahlung des Entgelts auf den Kunden über, auch wenn die Ware schon vorher übergeben oder abgeholt wird.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
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Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten ist.
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Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Änderungen der AGB
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LLI behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
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Die Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
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Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§ 11 Höhere Gewalt
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Ereignisse höherer Gewalt, die LLI die Ausführung und Fertigstellung der Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
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Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von LLI liegen und deren Eintritt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Ein- und Ausfuhrverbote, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige schwerwiegende Betriebsstörungen (Überschwemmungen oder Ausfall der Maschinen) ohne Verschulden des Anbieters.
§ 12 Vertragsübernahme
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LLI ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
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Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
§ 14 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
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LLI behält sich das Recht vor, Änderungen an der Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn, eine Änderung dieser Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben).
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
